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09. März 2011
Von Aschermittwoch bis einschließlich Karsamstag dauert die Fastenzeit (Österliche Bußzeit), sie endet mit der Feier der Osternacht. Besonders hervor treten der Aschermittwoch und Karfreitag: Sie sind so genannte „Abbruch- und Abstinenzfasttage“: nur einmalige Sättigung ist dem gesunden Erwachsenen erlaubt. Auch ist Abstinenz (= Enthaltung) von Fleischspeisen geboten.[1]
Es wäre aber zu wenig und würde einem Formalismus gleichkommen, äußere Vorschriften bloß um ihrer selbst willen einhalten zu wollen. Warum erlässt die Kirche also diese Gebote?
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Der Pfarrer von Ars, der Teufel und der Zustand der Kirche